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Besondere Vertragsbedingungen
„mincord 5 neu“ im B2B

1) Wichtige Hinweise

(1) Der Kaufgegenstand ist nur für professionelle Anwender, z.B. dem Bereich Abwassertechnik und Kanalinspektion und Sanitär-Heizung-Klima ausgelegt und für diese geeignet. Der Käufer und das von ihm eingesetzte Personal hat bei der Benutzung des Kaufgegenstands die erforderliche Sorgfalt, in jedem Fall die übliche Sorgfalt der jeweiligen Branche, so z.B. der Rohr-, Kanal- und Industrieservice-Branche oder des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks, zu beachten. Es ist speziell geschultes und branchenüblich zertifiziertes Personal einzusetzen (z.B. Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, Anlagenmechaniker Sanitär Heizung Klima).
(2) Der vorliegende Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmen und Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), nicht an Verbraucher (also nur Business-to-Business (B2B), nicht Business-to-Consumer (B2C)). Als Unternehmer bzw. Unternehmen gelten für den vorliegenden Vertrag auch Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften (z.B. Städte und Gemeinden, Kreise), Stiftungen, Sondervermögen, Ämter, Behörden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände). Der vorliegende Vertrag richtet sich zudem ausschließlich an Unternehmen und Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland. Der vorliegende Vertrag richtet sich ausschließlich an Endanwender.
(3) Der Käufer trägt die Verantwortung, dass sich der Kaufgegenstand für die von ihm beabsichtigten Zwecke eignet. Der Käufer bestätigt, dass er das kaufgegenständliche System und seine Leistungsfähigkeit bereits besichtigt bzw. geprüft hat. Der Kaufgegenstand eignet sich für den üblichen Einsatz im Rohr- und Kanalservice bzw. im Bereich Sanitär-Heizung-Klima. Zusicherungen und Garantien, z.B. für bestimmte oder Mindest-Untersuchungslängen, Untersuchungszeiten/-dauern, eine Einsetzbarkeit unter allen, auch sehr widrigen Bedingungen, einen reinen Ein-Mann-Betrieb etc., werden nicht gegeben.
(4) Nach Vertragsabschluss besteht kein freies Widerrufs-, Rücktritts- oder Stornierungsrecht. Die gesetzlichen Rechte nach Handelsgesetzbuch (HGB) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) bleiben im Rahmen der vorliegenden Besonderen Vertragsbedingungen unberührt. Zur Klarstellung: Die speziellen Verbraucherrechte, wie z.B. das Widerrufsrecht im Fernabsatz, greifen nicht.
(5) Die Produkte von minCam sind teilweise patentrechtlich, urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechte zu beachten.
(6) Der Käufer hat den Kaufgegenstand unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.

2) Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Käufer ist an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.
(3) minCam wird den Zugang der über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung des Käufers unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme der Bestellung erklärt.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn minCam die Bestellung des Käufers durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung des oder der bestellten Artikel annimmt.
(5) Sollte die Lieferung der vom Käufer bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht minCam von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. minCam wird den Käufer darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

3) Übergabe, Auslieferung, Versand, Gefahrübergang, Lieferzeit

(1) Die Übergabe mit Einweisung erfolgt grundsätzlich in unserem Werk in Immenstadt im Allgäu.
(2) Auf Wunsch erfolgt die Übergabe nach gesonderter Vereinbarung und Kostenübernahme durch den Käufer an einem vom Käufer gewünschten Ort. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit Verlassen des Werks in Immenstadt im Allgäu auf den Käufer über.
(3) Wir können mit Blick auf Vorbelieferung, Lieferkettenengpässe, Corona-Lockdowns, Quarantänen und Ähnliches keinen verbindlichen Übergabetermin zusagen. Wir werden uns aber selbstverständlich nach besten Kräften bemühen, den Vertragsgegenstand so schnell wie möglich fertigzustellen und zu übergeben.

4) Vorkasse/Abschlagszahlungen, Verzug

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis mit Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und zu zahlen. Der Verkäufer ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, berechtigt, nach billigem Ermessen eine Lieferung nur gegen Vorkasse oder Anzahlung durchzuführen bzw. nach Herstellungsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
(2) Kommt der Käufer mit der Vergütung in Verzug, fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit 9%-Punkte über dem Basiszinssatz, an.

5) Eigentumsvorbehalt

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus dem vorliegenden Vertrag.
(2) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
(3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
(4) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem Verkäufer.
(6) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer.
(7) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

6) Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übergabe. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gegen minCam wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Wartung und Inspektion können im Übrigen über einen gesonderten Vertrag („minCam Servicevertrag“) sichergestellt werden. Die im Kaufgegenstand enthaltenen, von minCam selbst stammenden digitalen Produkte (so insbesondere das Betriebssystem, die Inspektions- und die Auswertungssoftware) werden von uns kostenfrei für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Übergabe durch Updates gepflegt. Funktionserweiternde Upgrades und zusätzliche Software-Pflegeleistungen sowie Folge-Updates können auf Grundlage eines gesonderten Vertrages („minCam Servicevertrag“) bezogen werden. Liegt nach Auffassung des Käufers ein Mangel vor, hat er diesen dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Der Verkäufer wird sodann prüfen, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, der schon bei Übergabe gegeben oder angelegt war. Sollte der Fehler bzw. die Fehlfunktion statt auf einem Mangel auf Verschleiß, Fehlbedienung etc. beruhen, trägt der Käufer die Kosten der Untersuchung. Im Falle eines Sachmangels ist der Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Käufer gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Käufers zu erbringen. Der Verkäufer genügt in geeigneten Fällen seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt oder dem Käufer telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Probleme anbietet. Das Recht des Käufers, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Käufers Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so richtet sich die mögliche Haftung des Verkäufers nach Ziff. 6.

7) Schadensersatz, Haftung, Haftungsbeschränkung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und sonstiger zwingender, nicht abdingbarer Vorschriften.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Die Ersatzansprüche des Käufers im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung der sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Pflichten des Verkäufers sind auf einen Gesamtbetrag von € 1,0 Mio. (in Worten: Euro eine Million) beschränkt.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Verkäufers.

8) Datenschutz

Die vom Käufer im Rahmen seiner Bestellung freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), der Besonderen Vertragsbedingungen und unserer Datenschutzerklärung erhoben, verarbeitet und verwendet.

9) Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien zum Gegenstand dieses Vertrags getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie der Verzicht auf sich aus diesem Vertrag ergebende Rechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel oder mindestens der Textform. Zulässig sind bei letzterer E-Mail und Fax; nicht zulässig sind SMS sonstige Messenger-Dienste wie WhatsApp und sonstige Social-Media-Dienste wie Facebook; zulässig sind hingegen unterschriebene und eingescannte oder abfotografierte PDF-Dokumente per E-Mail oder Messenger-Dienst; die Bestätigung/Annahme muss mit Reply-Funktion bzw. auf der Kopie des PDF bzw. des Fax erfolgen.

Dieses Formerfordernis gilt auch für die Änderung oder Aufhebung des Formerfordernisses.
(3) Im Falle von Widersprüchen zu bereits zwischen den Parteien über den hiesigen Vertragsgegenstand geschlossenen Verträgen oder Vereinbarung haben die Regelungen des hier jetzt vorliegenden Vertrags Vorrang.
(4) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(6) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung.
(7) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts, des UN-Kaufrechts, der EuGVVO und der Rom-Verordnungen und soll nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(8) Die Parteien sind sich bewusst, dass mit vorliegendem Vertrag geregelte Leistungen Export- und Importbeschränkungen unterliegen können. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Leistung oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Die Vertragspartei, die Adressat der Beschränkung ist, wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung derjenigen Vertragspartei, die nicht Adressat von Export- und Importbeschränkungen, von Genehmigungspflichten und oder Sanktionsvorschriften ist, steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(9) Soweit gesetzlich zulässig, sind die Gerichte in Kempten (Allgäu) zuständig.
(10) Erfüllungsort ist Immenstadt im Allgäu.
(11) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die ganz oder teilweise unwirksame / nichtige / nicht durchführbare Bestimmung oder ausführungsbedürftige Lücke durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die mit ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der ganz oder teilweise unwirksamen / nichtigen / undurchführbaren Bestimmungen und dem Gesamtinhalt des Vertrages Rechnung trägt. § 139 BGB wird ausgeschlossen. Soweit erforderlich, sind die Parteien verpflichtet, die entsprechende Neuregelung unverzüglich zu treffen.